Die Lastenradförderung vom Land

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INFO zur Haushaltssperre

Die Förderung vom Bundesministerium BAFA für eLastenräder 
wird mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres pausiert.
Sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.
 
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen werden weiterverfolgt. 
(Stand 01.12.23)

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Hier stellen wir Euch auch die Förderung vom Land Baden Württemberg vor. 

Die Landes Förderung ist noch Aktiv. (Stand 01.12.23)

          

 

Wieviel wird vom Land gefördert ?

25 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.

2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für Sie bereit.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als

Unternehmen
Vereine
Freiberuflerin/Freiberufler
gemeinnützige Organisation
Kommune

mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was?

Wir fördern den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.

Weitere Voraussetzungen:

Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.

In 5 Schritten zur Förderung - Wie funktioniert´s ?

1. eLastenrad beim Händler raussuchen.
Händler Angebot geben lassen (bis zu 20 eLastenräder werden gefördert)
 
2. Antrag wird über die L-Bank eingereicht.

Gehen Sie auf die Online Seite der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und hängen Sie das Händler Angebot an.               

Bei mehreren eLastenräder bitte für jedes Elektro-Lastenrad einen separaten Antrag !

 
3. Antrag wird bei der L-Bank bearbeitet.

Wenn die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.

4. Das eLastenrad kaufen.

Anschließend gehen Sie los und kaufen das Modell Ihrer Wahl (bis zu 20 Stück).

5. Kauf Details an die Die L-Bank schicken

Die L-Bank überweist gerne,nachdem Sie der L-Bank folgendes übermittelt haben

Verwendungsnachweis
 Rechnung
Zahlungsnachweis für gefördertes Elektro-Lastenrad
 

Wichtige Hinweise:

Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.